Itzehoe, 12.05.2015 – Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) geht auf die Zielgerade.
Der Insolvenzverwalter Dr. Penzlin wird kurzfristig zwei Insolvenzpläne beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, zwischen denen die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung Anfang Juli dieses Jahres wählen können.
Die erste Variante („Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan“) sieht die Umwandlung von PROKON in eine Genossenschaft vor. Das setzt voraus, dass sich eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an PROKON zu beteiligen. Insofern kommt es bei dieser Variante maßgeblich darauf an, ob mit den Erklärungen der Genussrechtsinhaber die Eigenkapitalquote erreicht wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich angesehen wird.
Die zweite Variante bedeutet die Veräußerung aller PROKON-Anteile an einen Investor („Investoren- Insolvenzplan“). In diesem Fall werden sämtliche Gläubiger – und damit auch alle Genussrechtsinhaber – bereits im ersten Schritt eine Barzahlung erhalten. Eine Anleihe wird in dieser Variante nicht begeben werden.
Ende 2014 wurde gemeinsam mit dem Bankhaus M.M. Warburg & CO ein strukturierter Bieterprozess begonnen. Der Gläubigerausschuss hat aus den teilnehmenden Bietern das Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ausgewählt.
Das vollständige Schreiben des Insolvenzverwalters finden Sie anbei.